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Impressum

Vivum Maxime 

Rühlmann GbR

Hermsdorfer Damm 179/181
13467 Berlin
Tel./Fax 030 - 280 99 112

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Inhaber: Petra Rühlmann und Hanns Rühlmann-Klohß

 

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Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die gem. § 2 seitens des Kunden gewählte Anzahl von Trainingseinheiten (TE) bei dem/der Personal Trainer/in.

§ 2 Vertragsdauer und Vertragsinhalt
Der Vertrag kann über 12, 24, 36 oder 48 Trainingseinheiten abgeschlossen werden.

§ 3 Leistungen
(1) Der Personal-Trainer steht dem Kunden während der gebuchten Trainingseinheiten als persönlicher Trainer unter Erstellung und Ausführung eines individuellen Personal-Training-Programms zur Verfügung. Der Personal-Trainer verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die angebotenen Dienste persönlich zu erbringen.
(2) Die Trainingseinheiten, insbesondere Art, Dauer, Ort und Inhalt der individuellen Trainingseinheiten werden mit dem Kunden individuell abgesprochen.

§ 4 Vertragsauflösung/Kündigung
(1) Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch vom PT mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im ersteren Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch für die gem. § 9 (4) vom Kunden bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch genommenen TE(n).
(2) Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Kunden gem. §§ 10 und 11, oder bei Verstößen gegen § 9, behält sich der PT vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 8 (4) vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten TE besteht dann nicht.
(3) Die Kündigung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.


Leistungsumfang / Trainingsplanung / Zahlungsbedingungen

§ 5 Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:

  • Ausdauertraining
  • Funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates
  • Entspannung mittels diverser Entspannungstechniken und Massage.
  • Ernährungsberatung
  • Sport-Physiotherapeutische Behandlungen
  • Ostheopatische Behandlungstechniken
  • Personal Training ersetzt keine ärztliche Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik


§ 6 Leistungsumfang
Eine Trainingseinheit (TE) dauert 60 Minuten.

§ 7 Trainingsplanung/Trainingszeiten
(1) Alle TE werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
(2) Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt. An gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen wird nur in Ausnahmefällen Training durchgeführt.
(3) Der PT behält sich vor, in den Monaten Juli/August einen trainingsfreien Urlaubszeitraum von bis zu 4 Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den PT frühzeitig mit dem Kunden besprochen.
(4) Weitere trainingsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Kunden vereinbart werden.
(5) Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, im Studio des PT (Physiotherapie Rühlmann & Klohß, Linienstrasse 139-140, 10115 Berlin) oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

§ 8 Umplanung / Absagen / Nichterscheinen
(1) Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Kunden. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
(2) Im Voraus gebuchte und bezahlte TE sollten durch den Kunden innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

§ 9 Gebühren/Zahlungsbedingungen
(1) Gebühren und Zahlungsmodalitäten für gem. § 2 gebuchte TE richten sich nach der aktuellen Preisliste (derzeit gültige Preisliste 12/2008).
(2) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen.


Obliegenheiten des Kunden

§ 10 Ärztlicher Gesundheitscheck
(1) Der Kunde verpflichtet sich, vor Aufnahme der TE ein ärztliches Gesundheits-Check-up durchzuführen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich ferner, sämtliche Angaben zu seiner Person, seiner Gesundheit und dem (bereits erfolgten) Behandlungsverlauf wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
(3) Der Personal-Trainer verpflichtet sich, die erhaltenen Angaben entsprechend dem BDSG zu behandeln und diese nicht unberechtigt an Dritte weiterzugeben.

§ 11 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluß eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.

Obliegenheiten des PT

§ 12 Verschwiegenheit
Der Personal-Trainer verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Durchführung und Erfüllung des Trainingsprogramms erlangen Informationen des Kunden Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch über den Beendigungszeitpunkt des Vertrages hinaus.

§ 13 Sorgfaltspflicht
(1) Der PT ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen.
(2) Während der TE ist der PT verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.


Haftung / Nichthaftung / Haftungsausschluss

§ 14 Haftung
(1) Die Teilnahme des Kunden an den TE sowie an dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
(2) Der PT haftet dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des PT auf die Höhe der durch den PT abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt, soweit durch die Handlung nicht die Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Kunden herbeigeführt wurde. Auf Verlangen wird dem Kunden eine Kopie der Versicherungspolice überreicht.
(3) Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des zugehörenden Auswerteberichtes seitens des PT gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
(4) Der Kunde haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem PT vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzu fügt.
(5) Der Kunde haftet ferner für Schäden, die er an durch den PT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(6) Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
(7) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kunden oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den PT ausgeschlossen
(8) Der PT haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
(9) Der PT haftet weiter nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
(10) Der PT haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 10 und 11 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
(11) Der PT haftet ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dem Kunden durch Netzwerkpartner des PT entstehen.